14. Wie kann der diakonische Anspruch im Maßregelvollzug umgesetzt werden?
Zunächst ist festzustellen, dass die Träger sich schon mit Übernahme dieser Aufgabe an christlich-diakonischen Werten orientieren (vgl. Frage/Antwort 7). In der Klinik sind die Angebote zur Seelsorge und geistigen Orientierung sehr spezifisch an den Zielgruppen ausgerichtet. Viele der Patienten sind ohne religiöse Bindung aufgewachsen. Nur wenige sind mit den tradierten Formen der Religionsausübung erreichbar. Seelsorge soll die persönlichen Bedürfnisse nach Sinnsuche und Wertorientierung der Patienten aufspüren und sie unterstützen. Dies wird am ehesten dann gelingen, wenn entsprechende Angebote in den Alltag von Patienten und Beschäftigten integriert sind. Auf der anderen Seite wird dafür Sorge getragen, dass Patienten auch ein ganz privater, „therapiefreier“ Raum für eine Beschäftigung mit geistigen Fragen zur Verfügung steht. Wir respektieren bestehende weltanschauliche und religiöse Orientierungen der Patienten. Wenn es gewünscht wird, erschließen wir auch den Zugang zu Angeboten anderer Glaubensgemeinschaften. Das Maßregelvollzugsgesetz geht in § 13 ausdrücklich auf die Frage der Religionsausübung ein. Die Personalkosten für den Seelsorgerlichen Dienst werden vom Land erstattet. Mit dieser besonderen Position im Stellenplan ist ein diakonisches Profil der Arbeit allerdings noch nicht sichergestellt. Es wird vielmehr darauf ankommen, die Mitarbeiterschaft dabei zu unterstützen und zu begleiten, in ihrer Arbeit eine Grundhaltung zu realisieren, die dem christlichen Bild des Menschen und dem diakonischen Verständnis von Nächstenliebe und Solidarität entspricht.