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16. Wie wird die Nachsorge der aus der Klinik entlassenen Menschen gewährleistet?

Generell ist die Nachbetreuung von Forensik-Patienten nach der Entlassung aus der Klinik eine Schwachstelle des Maßregelvollzugs in Deutschland. Für die Stabilisierung des Therapieerfolges und damit für die Vorbeugung von Sucht- und Delinquenz-Rückfällen hat der Übergang von der Klinik ins „Leben danach“ und die Integration in das Unterstützungssystem am künftigen Wohnort einen hohen Stellenwert. Die Träger haben sich deshalb schon früh mit dem Thema „Nachsorge“ befasst und eine Gruppe von Experten eingeladen, an einem Nachsorge-Konzept für die Maßregel nach § 64 StGB mitzuarbeiten. Dieses ist in 3 Workshops im Frühjahr/Sommer 2003 geschehen, und im August 2003 wurde das Konzept an die Landschaftsverbände und den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug weitergeleitet. Neues und zentrales Element ist die bereits 2002 vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in einem Rahmenkonzept zur Nachsorge beschriebene Forensik-Fachambulanz. Sie wird künftig die Verknüpfungsfunktion zwischen dem stationären Maßregelvollzug auf der einen und den regionalen Hilfesystemen vor Ort wahrnehmen. Das Konzept ist auf positive Resonanz in Fachkreisen gestoßen (Download: Nachsorgekonzept). Es wurde den zukünftigen Kooperationspartnern im Einzugsbereich der Duisburger Klinik vorgestellt. Von hoher Bedeutung für die Verbesserung der Nachsorge von Forensik-Patienten in Nordrhein-Westfalen ist, dass der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug mit der Verfügung vom 19.08.2003 die Finanzierung und Rahmenbedingungen der Arbeit der Forensischen Fachambulanzen geregelt hat. Hiermit wurde ein wichtiger Schritt zur Realisierung eines bedarfsgerechten Nachsorgenetzwerkes in Nordrhein-Westfalen getan. Im Übrigen konnten dem Land bereits mit dem Angebot zur Übernahme der Betriebsträgerschaft verbindliche Absichtserklärungen von drei diakonischen Trägern überreicht werden, sich an der Nachsorge und Rehabilitation entlassener Patienten der Klinik in Duisburg zu beteiligen. Dabei handelt es sich um das Diakoniewerk Duisburg, das Diakoniewerk Essen sowie die Diakonie in Düsseldorf.
 

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