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7. Warum übernehmen die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und das Ev. Johanneswerk e. V. diese schwierige Aufgabe?

 Als Träger verschiedener Allgemein- und Fachkrankenhäuser haben sich Bethel und das Johanneswerk entschlossen, sich  gemeinsam für die Übernahme der Betriebsträgerschaft der Forensik-Klinik in Duisburg zu bewerben und die Betriebsträgerschaft zu übernehmen. Das Johanneswerk und Bethel treten dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und sozialen Schwierigkeiten bedarfsgerechte Hilfe in ihrem Lebensumfeld finden und als Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gesellschaft leben können. Das besondere Engagement der Werke gilt dabei seit jeher Menschen, die besonders schwer von Krankheit, Behinderung, sozialen Problemen und Ausgrenzung betroffen sind. Patienten der forensischen Psychiatrie gehören zu dieser Gruppe. Mit ihrem Engagement in Duisburg setzen die Träger sich für eine in der bisherigen Psychiatriereform vernachlässigte und ausgegrenzte Gruppe von suchtkranken Menschen ein. Sie nehmen diese Herausforderung an, weil sie über eine lange Tradition und ein anerkanntes Know-how in der Behandlung und Rehabilitation von suchtkranken und auch straffälligen Menschen verfügen.

So halten die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel an unterschiedlichen Standorten mehr als 500 stationäre Plätze für die Behandlung, medizinische und soziale Rehabilitation von alkohol- und drogenabhängigen Menschen vor. Hinzu kommen mehrere Beratungsstellen, Ambulanzen und Dienste für ambulant betreutes Wohnen. Das Ev. Johanneswerk betreibt eine Fachklinik zur medizinischen Rehabilitation von suchtkranken Männern (120 Plätze) sowie zwei angegliederte Tageskliniken in Lage und Bielefeld. In Bielefeld unterhält der Träger eine Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke sowie Dienste und Einrichtungen zur Unterstützung von Haftentlassenen. Die Träger lassen sich dabei vom christlichen Bild des Menschen und christlicher Nächstenliebe leiten: Jeder Mensch hat als Geschöpf Gottes eine unveräußerliche Würde, hat die Fähigkeit zur Veränderung und das Recht auf eine neue Chance. Darüber hinaus gehört das Motiv der Vergebung zu unserem christlichen Selbstverständnis. Dabei bedeutet Therapie im Maßregelvollzug keine einseitige Parteinahme für die Täter oder Freisprechung von Schuld. Die Therapie schließt vielmehr die intensive Auseinandersetzung mit dem Delikt ein und zielt auf Übernahme von Verantwortung für die Tat. In gleicher Weise wie der Therapie und Wiedereingliederung der Täter gilt die Sorge der Träger der Sicherheit der Öffentlichkeit: Eine qualifizierte forensische Therapie in Verbindung mit einem gestuften und ständiger Überprüfung unterliegenden Sicherungssystem sind der beste Schutz für die Gesellschaft. Nicht zuletzt – soweit es sich um Straftaten gegen Personen handelt – ist die Unterstützung der Opfer eine gesellschaftliche Aufgabe. So unterhalten beide Partner am Standort Bielefeld spezialisierte Therapie- und Beratungsangebote für traumatisierte Gewaltopfer.
 

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