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8. Wie werden Infrastruktur und Betrieb der Duisburger Klinik finanziert?

Nach dem Maßregelvollzugsgesetz von 1999 darf allein das Land Einrichtungen für den Maßregelvollzug errichten. Es kann diese Klinikstandorte selbst betreiben oder anderen Trägern zum Betrieb überlassen.

 

Die Entscheidung für den Standort Duisburg ist seit langem gefallen. Die Bauplanung erfolgte durch den Bau- und Liegenschaftsbe-trieb/BLB des Landes NRW, Zweigstelle Duisburg, in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug NRW und den Betreibern der Klinik. Die Baugenehmigung wurde vom zuständigen Regierungspräsidenten am 09.09.2005 erteilt. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurde als Generalunternehmer für die schlüsselfertige Erstellung der Klinik die Köster AG, Osnabrück, am 26.09.2007 vom Land beauftragt. Der Baubeginn ist für den 05.11.2007 terminiert, die Übergabe der Klinik an das NTZ erfolgte am 01.10.2009.

Die Investitionskosten werden vollständig vom Land getragen, das Klinikgebäude ist dem NTZ zur Nutzung überlassen. Die Betriebskosten von Maßregelvollzugseinrichtungen werden im Rahmen von prospektiven Budgets vom Land erstattet. Eine Rechtsverordnung, die die Ermittlung des Personalbedarfs und die Finanzierung des Maßregelvollzugs landeseinheitlich regelt, wurde vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug unter Beteiligung der aktuellen und zukünftigen Träger erarbeitet.
 

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