5. Auf welche Weise werden freie Träger der Wohlfahrtspflege in diese öffentliche Aufgabe einbezogen?
Die bisher in NRW bestehenden 7 Kliniken des Maßregelvollzugs werden von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe betrieben. Mit dem seit 15. Juni 1999 geltenden Maßregelvollzugsgesetz NRW ist es möglich geworden, Aufgaben des Maßregelvollzugs auch auf private Träger zu übertragen. Davon verspricht sich das Land eine Erweiterung seiner Handlungsmöglichkeiten bei der Sicherstellung der forensischen Versorgung. In 2001 sind zwei gemeinnützige Träger beauftragt worden, an 2 der 6 neuen Standorte Spezialaufgaben wahrzunehmen:
• In Münster wird die Alexianer Brüdergemeinschaft die Klinik für intelligenzgeminderte Rechtsbrecher betreiben;
• am Standort Duisburg-Hohenbudberg haben die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und das Ev. Johanneswerk, zwei Träger der Diakonie, gemeinsam die Betriebsträgerschaft für die Klinik mit einem Behandlungsschwerpunkt für suchtkranke Patienten (§ 64 StGB) und 100 Plätzen übernommen.
Die freien Träger sind überzeugt, dass sie einen qualifizierten und profilierten Beitrag zur forensischen Versorgung des Landes leisten und streben an, die fachlichen, sozialpolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Maßregelvollzug mit zu gestalten. Die Niederrhein Therapiezentrum Duisburg gemeinnützige GmbH übernimmt die Funktion einer „Unteren staatlichen Verwaltungsbehörde des Maßregelvollzugs“, d. h., sie wurde mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dieser öffentlichen Aufgaben beliehen und führt im Auftrag des Landes die Therapie durch. Der Beleihungsvertrag für das NTZ Duisburg wurde im Sep-tember 2009 mit dem Land NRW geschlossen.
Die Klinik wird vom Maßregelvollzugsbeauftragten des Landes beaufsichtigt und ist diesem gegenüber berichtspflichtig.