Wenn bei einem Suchtkranken wegen einer Straftat, die er in Zusammenhang mit seiner Sucht begangen hat, von einem Gericht der Maßregelvollzug angeordnet wurde, erfolgt die Entwöhnungsbehandlung im Niederrhein Therapiezentrum Duisburg. Hier dauert die Behandlung im Regelfall zwischen eineinhalb und drei Jahre.
In vielen Fällen sind im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung weitergehende Hilfen erforderlich, um das Ziel der dauerhaften Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erreichen. Solche Hilfen können ambulant oder stationär erfolgen und sehr unterschiedlich gestaltet sein. Sie werden unter dem Stichwort Nachsorge zusammengefasst. Bei vielen Forensik-Patienten erfolgt die bedingte Entlassung aus der Maßregel durch das Gericht erst dann, wenn sie erfolgreich in Nachsorgemaßnahmen integriert worden sind. Bei anderen wird nach Ende der Maßregel zur Auflage gemacht, Nachsorge-Angebote in Anspruch zu nehmen (z. B. im Rahmen der Führungsaufsicht). Die Erfahrung zeigt, dass oft erst eine qualifizierte Nachsorge den Erfolg der Therapie sicherstellt.
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Entstanden als kunsttherapeutisches Projekt
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im Schwerpunkt 'Forensische Psychatrie'
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