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Die Kostenobergrenze des Neubaus hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf rund 23 Millionen Euro festgesetzt (siehe Abbildung). Das hat zur Folge, dass nicht alle Vorstellungen der künftigen Betreiber auf dem Gelände in Hohenbudberg verwirklicht werden können. Zwar wird es keinerlei Abstriche beim Sicherheitskonzept geben. Nach derzeitigem Planungsstand kann die festgelegte Kostenobergrenze jedoch nur eingehalten werden, wenn auf den Bau der geplanten Sporthalle verzichtet wird. Dies würde das therapeutische Konzept der Klinik erheblich beeinträchtigen.
Sowohl Experten aus dem Maßregelvollzug, als auch die politisch Verantwortlichen sind einig in der Einschätzung, dass die therapeutisch angeleitete Sportausübung, insbesondere die Ausübung von Mannschafts- und Gruppensport ein wichtiges Element zum Aggressionsabbau, zum Erlernen rücksichtsvollen Körpereinsatzes und zur Einübung von Sozialverhalten darstellt.
Als zukünftiger Träger werden die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und das Ev. Johanneswerk in Bielefeld somit alles dafür tun, die forensische Klinik Duisburg-Hohenbudberg wie ursprünglich geplant, das heißt unter Einschluss der Sporthalle, zu bauen. Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug und die Verantwortlichen im Ministerium sind bereit, weiter nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
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