Home

 

Interview mit Prof. Dr. Norbert Leygraf,
Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen

Herr Professor Leygraf, psychiatrische Gutachter sind im Zusammenhang mit fraglichen prognostischen Fehlbeurteilungen in die Kritik geraten. Ist diese Kritik Ihrer Meinung nach berechtigt?

Von den Rückfalltätern, deren Namen in diesem Zusammenhang zumeist genannt werden (Rieken und Diesterweg in Niedersachsen, Zurwehme in Nordrhein-Westfalen und Schreiner in Bayern) ist tatsächlich nur einer begutachtet worden, wobei ihm auch eine ungünstige Prognose bescheinigt worden war. Die anderen drei waren ohne psychiatrisches Gutachten aus dem Strafvollzug entlassen worden. Im Maßregelvollzug hatte sich keiner von ihnen befunden.

Sicher hat es auch im Maßregelvollzug prognostische Fehlbeurteilungen gegeben, obschon angesichts der Häufigkeit, mit der solche Prognosen erstellt werden müssen, die Zahl der fehlgeschlagenen Prognosen sehr viel geringer ist, als es in der Öffentlichkeit den Anschein hat. Dabei arbeiten Gutachter nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern tragen eine juristische Verantwortung für ihre Arbeit. Natürlich haften sie nicht schon dann, wenn sich eine Prognose im nachhinein als unzutreffend erweist. Es gehört zum Wesen von Vorhersagen, dass sie sich nicht immer bewahrheiten können. Schließlich kann niemand in die Zukunft schauen. Der Gutachter haftet aber durchaus, wenn er diese Prognose fehlerhaft – also entgegen den bekannten Regeln – erstellt hat.

Sie haben anlässlich spektakulärer Zwischenfälle in den Kliniken Lippstadt-Eickelborn und Neuruppin die Lockerungen aller dort untergebrachten Patienten überprüft. Welche Erkenntnisse haben Sie daraus gewonnen?

Auch wenn die Problematiken in Lippstadt- Eickelborn und Neuruppin recht unter- schiedlich waren, haben sich doch einige vergleichbare Fehlerquellen gezeigt. So besteht z. B. die Gefahr, dass bei Patienten, die über viele Jahre hinweg untergebracht sind, der Blick auf ihre eigentliche Problematik verloren geht. Zudem war oft die anfängliche Prognose- stellung durchaus vertretbar. Es hatten sich aber im Verlaufe der Lockerungen Veränderungen im Befinden oder der Situation des Patienten eingestellt, die man dann nicht genügend beachtet hatte.
 

Prof. Dr. Norbert Leygraf

Die Gefährlichkeit eines Menschen ist ja zumeist keine festgefügte Persönlichkeitseigenschaft, sondern ist sehr abhängig z. B. von seinem aktuellen Krankheitszustand und seinen Lebensumständen. Je kürzer und hinsichtlich der verschiedenen Einflussvariablen überschaubarer der Prognosezeitraum ist, um so sicherer sind also auch entsprechende Verhaltensvorhersagen möglich. Somit basiert die hohe Sicherheit von Lockerungsentscheidungen vor allem darauf, dass sie immer nur für einen begrenzten Zeitraum gültig und stets neu zu überprüfen sind. 

Man hört immer wieder die Behauptung, forensische Gutachten, insbesondere Prognosegutachten würden im großen Umfang von schlecht qualifizierten und forensisch unerfahrenen Sachverständigen erstellt. Können Sie etwas zu den tatsächlichen Verhältnissen sagen?

Die Qualität psychiatrischer Gutachten ist in der Vergangenheit häufig beklagt worden, nicht zuletzt durch die Psychiater selbst. Vor allem mangelte es an dem Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Alltagspraxis. Hier haben sich mittlerweile durch intensive Fortbildungsmaßnahmen deutliche Qualitätsverbesserungen ergeben. Um den Klini-
ken und Gerichten die Auswahl eines sachverständigen Gutachters zu erleichtern, vergibt die „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psycho-therapie und Nervenheilkunde“ (DGPPN) seit ca. einem Jahr ein „Gütesiegel“ in Form eines verbandsinternen Zertifikates für diejenigen Gutachter, die eine mehrjährige Spezialfortbildung in forensischer Psychiatrie absolviert haben.

Ein Hauptproblem bleibt aber: Der Vielzahl gesetzlich vorgeschriebener Gutachten steht eine zu geringe Zahl qualifizierter Gutachter gegenüber. Denn im eigentümlichen Gegensatz zur ständigen Kritik an den angeblich inkompetenten Gutachtern hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit zur Erstellung solcher Gutachten in den letzten Jahren immer weiter vermehrt.

In Wirtschaftsbetrieben, wie auch mittlerweile in Non-Profit-Betrieben ist Qualitätsmanagement selbstverständlicher Bestandteil geworden. Wie sieht es mit den Qualitätsstandards psychiatrischer Prognosegutachten aus, und haben diese zu einer Erhöhung der Prognosesicherheit geführt?

Gerade im Bereich psychiatrischer Prognosegutachten können wir mittlerweile auf recht gut definierte Qualitätsstandards zurückgreifen. Speziell im nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug wird seitens der Ärztekammern für die psychiatrischen Sachverständigen der Nachweis spezieller Kentnisse überprüft. Inwieweit diese zu einer Erhöhung der Prognosesicherheit geführt haben, lässt sich wissenschaftlich erst nach einem mehrjährigen Untersuchungszeitraum nachweisen.

Sicher ist, dass die Zahl der Zwischenfälle bei Lockerungen (Entweichungen oder gar Straftaten) in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sind, was aber wohl weniger mit der Verbesserung der Gutachten zu er-klären ist, sondern mehr auf die ebenfalls deutliche Professionalisierung in den Prognosebeurteilungen der Maßregeleinrichtungen selbst. Die ersten Ergebnisse einer seit ca. sechs Jahren an unserem Institut durchgeführten Untersuchung zur Zuverlässigkeit psychiatrischer Prognosekriterien haben zudem gezeigt, dass die Zahl der fehlgeschlagenen Entlassungen aus dem Maßregelvollzug ebenfalls stark rückläufig ist. Inwieweit es sich hierbei aber um einen stabilen Trend handelt, bleibt noch abzuwarten.

Auch in Essen wird eine forensische Klinik, die unter Ihrer Leitung stehen wird, geplant. An dieser Planung sind Sie federführend beteiligt. Gibt es aus diesen Erfahrungen Erkenntnisse, die auch auf andere Standorte übertragbar sind?

Die Klinik in Essen ist für einen sehr speziellen Patientenkreis geplant, nämlich für solche, bei denen noch nicht gerichtlich entschieden worden ist, ob hier eine Unterbringung nach §§ 63 oder 64 StGB überhaupt ge-rechtfertigt bzw. erforderlich ist. Hier steht neben der Behandlung akuter psychiatrischer Erkrankungen vor allem die diagnostische und prognostische Beurteilung im Vordergund. Diese Patienten haben einen der Untersuchungshaft vergleichbaren Status, weshalb bei ihnen auch keine Lockerungen möglich sind. Dennoch ist auch hier die für alle Maßregelkliniken zutreffende Grundregel zu beachten: Die Sicherheit einer solchen Einrichtung wird nur in zweiter Linie von der baulichen Sicherung, also sozusagen von der Stärke der Gitter oder der Höhe der Umgebungsmauer bestimmt. In erster Linie entscheidend ist dagegen eine genügende Anzahl an qualifizierten Mitarbeitern. Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter die Patienten in ihren Stärken und Schwächen hinreichend kennen, sie intensiv unter prognostischen Aspekten beobachten und die Patienten in eine enge therapeutische Beziehung eingebunden sind.

Herr Professor Leygraf, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Die Fragen stellte Dr. Bernhard Wittmann,
Leitender Arzt des Westfälischen Therapiezentrums Marsberg „Bilstein“.