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Fünf Schritte auf dem Weg nach draußen
Lockerungen im Maßregelvollzug
Die Behandlung im Maßregelvollzug dauert im Regelfall zwischen eineinhalb und drei Jahren. Sie soll den Patienten ermöglichen, in der Gesellschaft ein Leben ohne Drogen und Straftaten zu führen. Deshalb sind Lockerungen ein wesentlicher Bestandteil der Therapie. Sie richten sich nach den erreichten Therapie fortschritten und der von den Patienten ausgehenden Gefährlichkeit. Nach dem Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) sind die Einrichtungen verpflichtet, Lockerungen zu gewähren, sobald und soweit der Zustand des Patienten es zulässt. Lockerungen sind kein Freizeitvergnügen, sondern mit jedem Ausgang und jeder Beurlaubung sind Ziele verbunden, die mit dem Patienten vereinbart werden. Auch Zeiten, Aufenthaltsorte und Wege werden strikt vereinbart. Der Entscheidung für oder gegen eine Lockerung geht ein festgelegter Entscheidungsprozess voraus. Im Westfälischen Therapiezentrum Marsberg „Bilstein“ gibt es dafür ein fünfstufiges Verfahren.
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