Home

 

[PDF] Konzept für die Nachsorge von Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs nach § 64 StGB

Therapie und Nachsorge bei Drogenabhängigen
– was steckt eigentlich dahinter?

Um die seelische und körperliche Abhängigkeit von illegalen Drogen (Heroin, Kokain etc.) nachhaltig zu überwinden, sind in den allermeisten Fällen eine oder mehrere stationäre Therapien erforderlich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Entzugsbehandlung auf der einen Seite und der Entwöhnungsbehandlung auf der anderen.

Die Entzugsbehandlung erfolgt häufig akut in psychiatrischen oder allgemeinen Krankenhäusern, dauert einige Tage bis wenige Wochen und dient dem körperlichen Entzug der Droge, der Behandlung von körperlichen und psychischen Komplikationen der Sucht und der Vorbereitung auf weiterführende Therapien.

Die Entwöhnungsbehandlung zielt auf eine tief greifende Veränderung von Einstellungen, Verhaltensweisen und Gefühlen, um ein Leben ohne Suchtmittel zu ermöglichen. Darüber hinaus dient sie der Wiedereingliederung des Patienten in die Gesellschaft, insbesondere in Ausbildung bzw. Beruf.

Stationäre Entwöhnungsbehandlungen werden in der Regel in speziellen Fachkliniken für Drogenabhängige durchgeführt und dauern zwischen vier und zwölf Monate. Wenn bei einem Suchtkranken wegen einer Straftat, die er in Zusammenhang mit seiner Sucht begangen hat, von einem Gericht der Maßregelvollzug angeordnet wurde, erfolgt die Entwöhnungsbehandlung in einer forensischen Klinik (zukünftig z. B. in Duisburg-Hohenbudberg). Dort dauert die Behandlung im Regelfall zwischen eineinhalb und drei Jahren.

In vielen Fällen sind im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung weitergehende Hilfen erforderlich, um das Ziel der dauerhaften Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erreichen. Solche Hilfen können ambulant oder stationär erfolgen und sehr unterschiedlich gestaltet sein. Sie werden unter dem Stichwort Nachsorge zusammengefasst. Bei vielen Forensik-Patienten erfolgt die bedingte Entlassung aus der Maßregel durch das Gericht erst dann, wenn sie erfolgreich in Nachsorgemaßnahmen integriert worden sind. Bei anderen wird nach Ende der Maßregel zur Auflage gemacht, Nachsorge-Angebote in Anspruch zu nehmen (z. B. im Rahmen der Führungsaufsicht).

Die Erfahrung zeigt, dass oft erst eine qualifizierte Nachsorge den Erfolg der Therapie sicherstellt. Deshalb arbeiten die zukünftigen Träger der Duisburger Klinik schon jetzt zusammen mit entsprechenden Anbietern und dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug an einem tragfähigen Nachsorgekonzept für die Duisburger Klinik.