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Forensik-Patienten werden nach dem Klinik-Aufenthalt nicht sich selbst überlassen
Hilfe zur Selbsthilfe durch Nachsorge
Angesichts vereinzelter negativer Schlagzeilen über ehemalige Forensik-Patienten stellen sich viele Menschen die Frage: Werden diese Patienten nach ihrem Aufenthalt in einer forensischen Klinik sich selbst überlassen? Das werden sie selbstverständlich nicht. An die Behandlung von straffällig gewordenen Suchtkranken im Maßregelvollzug schließt sich in der Regel eine professionelle Nachsorge an. In einer Stadt wie Duisburg kann das zum Beispiel im Therapiezentrum für Psychosoziale Rehabilitation (TPR) an der Fuldastraße geschehen.
Das TPR ist eine so genannte Adaptionseinrichtung mit 24 stationären und drei teilstationären Therapieplätzen. Man bezeichnet die Adaption (deutsch: Anpassung) auch als Phase 2 nach der Entwöhnungsbehandlung. Sie dauert bis zu 13 Wochen. Ziel der Adaptionsbehandlung ist es, die Erwerbsfähigkeit der Patienten nachhaltig wiederherzustellen und sie beruflich und sozial wiedereinzugliedern.
Träger des TPR Duisburg ist die Allgemeine Hospitalgesellschaft (AHG), eine Unternehmensgruppe mit Sitz in Hilden, die sich auf die medizinische Rehabilitation spezialisiert hat. In 30 Kliniken und Einrichtungen mit über 3.000 Plätzen werden jährlich mehr als 40.000 Patienten behandelt. Haupteinweiser sind die Rentenversicherungsträger.
Die 24 Männer und Frauen, die im Therapiezentrum für Psychosoziale Rehabilitation ständig betreut werden, kommen überwiegend aus Suchtfachkliniken, in denen die Entwöhnungsbehandlung erfolgte. Auch aus forensischen Suchtkliniken werden Patienten aufgenommen.
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