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Forensik-Patienten werden nach dem Klinik-Aufenthalt nicht sich selbst überlassen

Hilfe zur Selbsthilfe durch Nachsorge

Angesichts vereinzelter negativer Schlagzeilen über ehemalige Forensik-Patienten stellen sich viele Menschen die Frage: Werden diese Patienten nach ihrem Aufenthalt in einer forensischen Klinik sich selbst überlassen? Das werden sie selbstverständlich nicht. An die Behandlung von straffällig gewordenen Suchtkranken im Maßregelvollzug schließt sich in der Regel eine professionelle Nachsorge an. In einer Stadt wie Duisburg kann das zum Beispiel im Therapiezentrum für Psychosoziale Rehabilitation (TPR) an der Fuldastraße geschehen.

Das TPR ist eine so genannte Adaptionseinrichtung mit 24 stationären und drei teilstationären Therapieplätzen. Man bezeichnet die Adaption (deutsch: Anpassung) auch als Phase 2 nach der Entwöhnungsbehandlung. Sie dauert bis zu 13 Wochen. Ziel der Adaptionsbehandlung ist es, die Erwerbsfähigkeit der Patienten nachhaltig wiederherzustellen und sie beruflich und sozial wiedereinzugliedern.

Träger des TPR Duisburg ist die Allgemeine Hospitalgesellschaft (AHG), eine Unternehmensgruppe mit Sitz in Hilden, die sich auf die medizinische Rehabilitation spezialisiert hat. In 30 Kliniken und Einrichtungen mit über 3.000 Plätzen werden jährlich mehr als 40.000 Patienten behandelt. Haupteinweiser sind die Rentenversicherungsträger.

Die 24 Männer und Frauen, die im Therapiezentrum für Psychosoziale Rehabilitation ständig betreut werden, kommen überwiegend aus Suchtfachkliniken, in denen die Entwöhnungsbehandlung erfolgte. Auch aus forensischen Suchtkliniken werden Patienten aufgenommen.

„Wir haben mit ihnen ganz überwiegend gute Erfahrungen gemacht“, sagt Einrichtungsleiter Dr. Rainer Verstege, der bereits auf eine 22-jährige Tätigkeit im TPR zurückblicken kann. Er führt dies nicht nur auf die Arbeit des Therapiezentrums mit seinen vielen Spezialisten zurück, sondern auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Forensik-Kliniken und den Nachsorgeeinrichtungen. Sie sei in den letzten Jahren deutlich professioneller und verbindlicher geworden. Die Patienten würden in der Forensik heuzutage gut auf die Zeit danach vorbereitet, hat Dr. Verstege festgestellt. Der mehrere Monate dauernde Aufenthalt im TPR Duisburg ist durch ein ganzes Maßnahmenbündel geprägt. Gruppentherapie und Einzelgespräche zählen ebenso dazu wie internes Arbeitstraining und externe Praktika.

Dr. Rainer Verstege


Das interne Arbeitstraining soll möglichst realistische Arbeitsbedingungen simulieren und dient der Verbesserung oder Wiederherstellung allgemeiner arbeitsbezogener Schlüsselfertigkeiten. Dafür stehen unter anderem ein Trainingsbüro mit acht EDV-Arbeitsplätzen und ein handwerklicher Bereich (Schreinerei und Metallwerkstatt) zur Verfügung.

Hat der Patient intern bewiesen, dass er über die im realen Arbeitsleben notwendigen Fähigkeiten verfügt, folgt der Schritt nach draußen. Zum Teil suchen sich die Patienten ihre Praktikumsstelle selbst. Gelingt das nicht, ist das TPR behilflich. Ein eigens beschäftigter „Case-Manager“ ist ständig auf der Suche nach potenziellen Arbeitgebern. Hin und wieder resultiert schon aus dem Praktikum auch ein fester Arbeitsplatz. Das ist jedoch wegen der anhaltenden Wirtschaftskrise seltener geworden.

Die Zeit im Therapiezentrum endet mit der Suche nach einer Wohnung, von der aus der Betroffene dann sein normales Leben in die Hand nehmen soll. Dabei ist die Einrichtung ebenfalls bei Bedarf unterstützend tätig. Nach Umzug in die eigene Wohnung können Patienten vom TPR befristet ambulant weiterbetreut werden (sog. Betreutes Wohnen). Grundsätzlich komme es jedoch immer darauf an, dass die Menschen auch Eigeninitiative entwickelten, so Dr. Verstege. „Denn Hilfe zur Selbsthilfe ist die Leitlinie des therapeutischen Vorgehens in der Adaptionsbehandlung.“

– Volker Pieper –