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Interview mit Dr. Bernhard Wittmann, Ltd. Arzt des Westfälischen Therapiezentrums Marsberg "Bilstein" zum Thema Nachsorge

In der letzten Ausgabe hatten wir angekündigt, über das Nachsorgekonzept für die Forensik-Klinik in Hohenbudberg berichten zu wollen. Das Konzept ist inzwischen so weit, dass es dem Planungs- Beirat sowie einer breiteren Fachöffentlichkeit vorgestellt werden kann. Monika Klinkhammer befragte für FAKT Dr. Bernhard Wittmann, Leitender Arzt des Westfälischen Therapiezentrums Marsberg "Bilstein" und Fachberater der Träger, sowie Dr. Günther Wienberg, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, zu dem Konzept.

Warum beschäftigen Sie sich schon in diesem Jahr intensiv mit einem Konzept für die Nachsorge zukünftiger Patienten der Duisburger Klinik? Nach heutigem Stand werden die ersten Patienten doch frühestens 2008 entlassen.

Dr. Wienberg: Schon im letzten Jahr ist von verschiedenen Seiten an uns als zukünftige Träger die Erwartung herangetragen worden, unsere Vorstellungen zur Nachsorge der künftigen Patienten darzulegen. Da sind zum einen Kooperationspartner und (potenzielle) Anbieter von Nachsorgeleistungen im Einzugsbereich der Klinik, die wissen wollen, welche Rolle ihnen bei der Nachsorge von Forensik-Patienten zukommt. Da ist der Planungs-Beirat, der wissen will, wie die Rückfallvorbeugung nach Ende der Maßregel aussehen soll. Und da ist nicht zuletzt die Bevölkerung, die an dem Thema interessiert ist. In einem Gespräch mit Vertretern der örtlichen Bürgerinitiative wurden wir - zu Recht - mit der Frage konfrontiert: Dass aus der Klinik keiner rauskommt, der nicht raus soll, nehmen wir Ihnen ab. Aber was ist nach Ende der Therapie, was ist mit der Rückfallgefahr? Auf diese Frage wollen wir eine überzeugende Antwort geben.

Die zukünftigen Träger haben ja bisher nur begrenzte Erfahrung mit der Therapie und Nachsorge von Forensik- Patienten. Wie sind Sie vorgegangen?

Dr. Wienberg: Die Nachsorge von Forensik-Patienten ist in Deutschland fast überall verbesserungsbedürftig. Aber es gibt Erfahrungen und sehr gute Konzepte, auf die man aufbauen kann. Es war uns wichtig, diese Erfahrungen und Konzepte in unsere Überlegungen einzubeziehen. Deshalb haben wir drei Workshops mit ausgewiesenen Experten und Praktikern der Nachsorge von suchtkranken Patienten nach Paragraph 64 Strafgesetzbuch durchgeführt und unser Konzept gemeinsam mit diesen Kollegen entwickelt. Auch der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug war von Anfang an beteiligt, so dass wir einen breiten fachlichen Konsens darüber herstellen konnten, was notwendig ist.

Was ist das Neue, das Besondere an dem Konzept?

Dr. Wittmann: Auch bislang gab und gibt es unterschiedliche Angebote für aus dem Maßregelvollzug entlassene suchtkranke Patienten (Übergangswohnheime, Betreutes Wohnen, Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen, Bewährungshilfe etc.). Das Besondere an dem jetzt erstellten Konzept liegt darin, dass die Aufgaben der Forensischen Fachambulanzen im Verhältnis zu anderen Akteuren in der Nachsorge beschrieben werden. Die Fachambulanzen sollen zukünftig die unterschiedlichen Angebote miteinander verknüpfen, also eine Art Koordinierungsaufgabe übernehmen. Zusätzlich werden sie ihr spezifisches Wissen und ihre Erfahrung über Rückfallgefährdungen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen einbringen. Die speziellen Kompetenzen aller Beteiligten werden so zusammengeführt, und es wird ein möglichst passgenaues Versorgungsnetz für jeden einzelnen Patienten aufgebaut. Darüber hinaus sieht das Konzept vor, die Betreuung durch die Fachambulanz schon während der Phase der Langzeitbeurlaubung einzuleiten, damit die Patienten es in der Phase der eigentlichen Nachsorge, also nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug, mit bekannten und vertrauten Personen zu tun haben. Allerdings schränkt die vom Landesbeauftragten vorgesehene zeitliche Begrenzung der Finanzierung der ambulanten Nachsorge auf ein Jahr die Betreuungsmöglichkeiten auch ein.

Fachambulanz klingt gut. Was ist, wenn die Patienten die Ambulanz nicht in Anspruch nehmen?

Dr. Wittmann: Hier muss man unterscheiden zwischen Patienten, die sich im vorhandenen Angebot ausreichende Hilfe und qualifizierte Betreuung suchen und damit der besonderen forensischen Nachsorge nicht bedürfen, und solchen, die unbedingt durch eine Forensische Fachambulanz betreut werden sollten, dieses aber ablehnen. In diesen Fällen wird das Gericht auf Vorschlag der Maßregelvollzugsklinik dem betreffenden Patienten entsprechende Weisungen erteilen, deren Einhaltung durch die Führungsaufsicht und Bewährungshilfe kontrolliert wird. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, dass ein Patient die Weisung erhält, sich in Betreuung durch die Forensische Fachambulanz zu begeben und den Empfehlungen und Anweisungen der dort Tätigen Folge zu leisten. Die Führungsaufsicht dauert bis zu fünf Jahren. Auf der anderen Seite sieht das entworfene Nachsorgekonzept ausdrücklich auch eine aufsuchende Tätigkeit der dortigen Mitarbeiter vor, das heißt, dass Patienten, die den Kontakt zur Ambulanz nicht von sich aus herstellen, an ihrem Wohn- und Lebensort von den Ambulanz-MitarbeiterInnen aufgesucht und betreut werden sollen. Und nicht zuletzt wird durch die Verknüpfungs- und Koordinierungsleistungen der Forensischen Fachambulanz sichergestellt, dass alle an der Betreuung Beteiligten rechtzeitig über eventuelle Behandlungsabbrüche von Patienten informiert werden und entsprechend einwirken können.

Wer übernimmt Nachsorge am künftigen Wohnort? Was kommt auf die beteiligten Dienste und Einrichtungen zu?

Dr. Wittmann: Je nach Lage des Einzelfalls wird die Betreuung entlassener suchtkranker Maßregelvollzugspatienten ganz unterschiedlich aussehen. Manche Patienten werden in stationären Nachsorgeeinrichtungen (Adaptionseinrichtungen) betreut werden, manche die vorhandenen Möglichkeiten von Suchtberatung, Selbsthilfegruppen und niedergelassenen Ärzten / Therapeuten nutzen. In jedem Fall ist sichergestellt, dass den Beteiligten die spezifischen Erfahrungen der Forensischen Fachambulanz im Hinblick auf die Risiko-Einschätzung zur Verfügung gestellt werden. Dies kann in Form gemeinsamer Konferenzen und Besprechungen erfolgen, es ist aber auch an spezielle Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für Dienste und Einrichtungen vor Ort gedacht. Als Grundsatz gilt, dass die bereits vorhandenen Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten auch von den forensischen Patienten genutzt werden sollen, dass es aber eine regelmäßige Vernetzung der Angebote geben wird und diese Unterstützung, Beratung und Qualifizierung durch die Fachambulanz erhalten werden.

Wie geht es jetzt weiter mit dem Konzept?

Dr. Wienberg: Im Kreise der Kollegen, in dem wir an dem Konzept gearbeitet haben, waren wir uns zum Schluss einig, dass wir damit nicht nur ein Konzept für Duisburg erstellt, sondern grundsätzlich die Anforderungen an eine zeitgemäße Nachsorge für Patienten nach Paragraph 64 Strafgesetzbuch definiert haben. Denn mit den Forensischen Fachambulanzen kommt ein zentraler neuer Baustein in die Nachsorge hinein, und wir haben die Aufgaben der Ambulanz in Ergänzung zu denen der Kliniken und der Nachsorgeeinrichtungen vor Ort erstmals umfassend und präzise beschrieben. Wir haben das Konzept an den Landesbeauftragten für Maßregelvollzug als Aufsicht führende Behörde sowie die beiden Landschaftsverbände als Träger der bestehenden Kliniken für den Maßregelvollzug nach Paragraph 64 Strafgesetzbuch weitergeleitet mit der Bitte, es zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Sobald dies geschehen ist, werden wir es den zuständigen Stellen der Justiz und einer breiteren Fachöffentlichkeit vorstellen, insbesondere den zukünftigen Kooperationspartnern im Einzugsbereich der Klinik. Darüber hinaus wird das Konzept Thema der Oktober- Sitzung des Planungs-Beirats sein.