Welche Patienten werden zukünftig in Hohenbudberg behandelt?
Im Standortkonzept des Landes war von Anfang an vorgesehen, dass in Duisburg eine Spezialklinik für Patienten entsteht, die nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) im Maßregelvollzug untergebracht werden. § 64 StGB regelt die Unterbringung von Suchtkranken (Alkohol- und Drogenabhängigen). An diesem Konzept hat sich bis heute nichts geändert. In Hohenbudberg werden also definitiv ausschließlich suchtkranke Rechtsbrecher behandelt. Dies wird auch Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Trägern und dem Land sein.
Es werden außerdem ausschließlich männliche Patienten sein. Für Frauen wird wie bisher eine besondere Station der Rheinischen Landesklinik Bedburg-Hau zuständig sein.
Im Mai 2002 haben die Träger mit dem Landschaftsverband Rheinland, bisher alleiniger Träger forensischer Einrichtungen im Rheinland, und dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug eine Aufgabenteilung innerhalb des 64er-Bereiches vereinbart. Sie sieht vor, dass in Duisburg ausschließlich drogenabhängige, in Viersen ausschließlich alkoholabhängige und in Bedburg-Hau sowohl drogen- als auch alkoholabhängige Patienten behandelt werden.
Die Konzentration auf jeweils eine Zielgruppe in Duisburg und in Viersen hat mehrere Vorteile. Die beiden wichtigsten sind: Das Therapiekonzept der Einrichtung und die Qualifikation der MitarbeiterInnen können speziell auf jeweils eine Zielgruppe zugeschnitten werden; im Bereich der Nachsorge muss nur mit den Einrichtungen für eine der Zielgruppen zusammengearbeitet werden, wodurch die Kooperation noch enger und verbindlicher gestaltet werden kann.
Sind drogenabhängige Patienten des Maßregelvollzugs gefährlicher als alkoholabhängige? Nein! Eher das Gegenteil ist richtig: Denn Drogenabhängige begehen meistens Eigentumsdelikte. Brandstiftung, Tötungs- und Sexualdelikte dagegen sind bei Alkoholabhängigen deutlich häufiger als bei Drogenabhängigen.
Deshalb bedeutet die Entscheidung, in Duisburg künftig nur Drogenabhängige zu behandeln, eindeutig kein höheres Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung als die gemischte Belegung. Im Durchschnitt der vergangenen Jahre stehen im Rheinland insgesamt etwa 50 alkohol- und 100 drogenabhängige Patienten zur Aufnahme im Maßregelvollzug an. Diese müssen künftig auf drei Forensik-Standorte verteilt werden: Duisburg mit 90, Bedburg-Hau mit ca. 80 und Viersen mit 47 Plätzen. Es war also zu klären, nach welchen Kriterien die Verteilung auf die Standorte erfolgen soll.
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