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Patienten ohne Aussicht auf erfolgreiche Therapie werden in den Justizvollzug zurückgeführt.
Bundesweite Erhebungen zeigen, dass weniger als ein Drittel der Patienten die Therapie im Maßregelvollzug erfolgreich durchlaufen und auf Bewährung entlassen werden. Hingegen ist festzustellen, dass bei immer mehr Patienten die Maßregel vorzeitig beendet wird, weil keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der Behandlung besteht. Diese Patienten werden größtenteils in die Justizvollzugsanstalten zurückgeführt. Der Anteil dieser so genannten „Erlediger“ steigt seit zehn Jahren deutlich an. Es wird jedoch auch aus anderen Gründen die Maßregel beendet, unter anderem nach Ablauf der Höchstfrist, bei Abschiebung etc.
Bedingungen für die Nachsorge erheblich verbessert.
Um zu verhindern, dass Patienten nach ihrer Entlassung rückfällig werden und Straftaten begehen, wurde von Praktikern und Wissenschaftlern immer wieder eine spezifisch forensisch-psychiatrische Nachsorge für die zur Bewährung entlassenen suchtkranken Rechtsbrecher gefordert. Im letzten Jahr hat das Land NRW die Voraussetzungen dafür geschaffen, an jeder Maßregelvollzugseinrichtung eine forensische Fachambulanz einzurichten. Hauptaufgabe dieser Fachambulanzen wird es sein, Deliktrückfälle zu verhindern. Dies kann durch eine gut vorbereitete, schrittweise vorgenommene Wiedereingliederung und durch die Kontinuität der Behandlung erreicht werden. Darüber hinaus werden die Fachambulanzen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass deliktfördernde – zum Beispiel negative personelle und soziale – Veränderungen rechtzeitig erkannt werden. Dies wird vor allem durch Kontrollen, aufsuchenden Kontakt und eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Justiz gewährleistet. Der zukünftige Träger der Forensik-Klinik in Duisburg hat in enger Abstimmung mit den Autoren ein „Konzept für die Nachsorge von Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug nach Paragraph 64 StGB in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt (wir haben darüber in FAKT Nr. 4 ausführlich berichtet).
Behandlung in der Forensik bedeutet aktiver Opferschutz.
Aus den beschriebenen Entwicklungen wird deutlich, dass die geplante Duisburger Klinik dringend benötigt wird. Durch eine effektive und innovative Behandlung kann sie entscheidend dazu beitragen, dass suchtkranke Rechtsbrecher zukünftig straffrei bleiben und ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben führen. Behandlung bedeutet in diesem Fall aktiver Opferschutz. Allerdings erfordern die aktuellen Entwicklungen auch, dass fehleingewiesene Patienten zeitnah in die Justizvollzugsanstalten zurückgeführt werden. Das führt nicht nur zur Entlastung der bestehenden Maßregelvollzugseinrichtungen, sondern verbessert auch die Therapiebedingungen für motivierte Patienten. Um den Therapieerfolg jedoch dauerhaft zu sichern, ist auch nach der (bedingten) Entlassung eine forensische Nachsorge unerlässlich.
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