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Drogenabhängige Patienten im Maßregelvollzug

Zahlen, Fakten, aktuelle Entwicklungen

Circa sechs Millionen der 18- bis 59-jährigen Menschen haben in Deutschland im Laufe ihres Lebens zumindest einmal illegale Drogen konsumiert. Circa 2,2 Millionen dieser Bundesbürger sind aktive Konsumenten. Hauptdroge ist dabei Cannabis. Nur ein kleiner Teil der aktiven Konsumenten nehmen andere illegale Drogen wie Kokain, Heroin, LSD, Crack, Ecstasy, Speed etc.

Ein Teil dieser aktiven Konsumenten wird straffällig. Einige von ihnen werden zu einer Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verurteilt, nur wenige kommen nach Paragraph 64 Strafgesetzbuch (StGB) in eine Entziehungsanstalt des Maßregelvollzugs. In Nordrhein-Westfalen befanden sich zum 1. 1. 2004 324 drogenabhängige und 223 alkoholabhängige Patienten nach Paragraph 64 StGB in der Forensik. Die Tendenz ist steigend. Im Landesteil Rheinland waren zum Beginn dieses Jahres 128 Drogenpatienten im Maßregelvollzug untergebracht.

Im Landgerichtsbezirk Duisburg werden überdurchschnittlich viele Personen in den Maßregelvollzug eingewiesen.

Uwe Dönisch-Seidel
ist der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug Nordrhein-Westfalten (LBMRV)

Tilmann Hollweg
ist Dezernent für Sicherheit und Therapie beim LBMRV

Auch wenn die Zahlen insgesamt klein erscheinen mögen, sind in den letzten Jahren bei den Zuweisungen in den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen – aber auch bundesweit – dramatische Veränderungen zu verzeichnen. Zwischen 1995 und 2003 stiegen die Aufnahmeersuchen gemäß Paragraph 64 StGB um circa 24 Prozent. Dabei nahm insbesondere die Zahl der Neuaufnahmen von drogenkranken Rechtsbrechern zu (Abbildung 1: Aufnahmersuchen - Trends). Im Jahr 2003 wurden im Rheinland 87 drogenabhängige Patienten neu aufgenommen.

us dem Landgerichtsbezirk Duisburg sind vergleichsweise viele drogenabhängige Patienten zu einer Maßregel nach Paragraph 64 StGB verurteilt worden (Abbildung 2: Aufnahmeersuchen nach Landgerichtsbezirken). Nur im Landgerichtsbezirk Aachen waren es mehr. Da sich dort mit der Rheinischen Klinik Düren bereits eine forensische Klinik befindet, sieht das Regionalisierungskonzept des Landes Nordrhein-Westfalen Duisburg als neuen Standort vor. Hier wird eine Forensik-Klinik für 90 drogenabhängige Patienten entstehen.

ADie steigenden Aufnahmeersuchen führen zu einer Zunahme der untergebrachten Patienten. Bei einer differenzierten Betrachtung ist jedoch festzustellen, dass die Belegung mit alkoholkranken Rechtsbrechern der Tendenz nach rückläufig ist. Die Zahl der untergebrachten drogenkranken Rechtsbrecher ist dagegen seit dem Jahr 1995 erheblich angestiegen. Im Rheinland hat sie sich sogar verdoppelt.

Nicht bei allen Untergebrachten (Paragraph 64 StGB) wird als Hauptdiagnose eine Abhängigkeitserkrankung festgestellt. In immerhin 13 Prozent der Fälle war dies eine Persönlichkeitsstörung. Bei vielen Patienten liegen neben der Abhängigkeitserkrankung weitere psychische Erkrankungen oder Persönlichkeitsauffälligkeiten vor. Im Vergleich zu früheren Untersuchungen scheint ein Trend dahin zu gehen, dass die in den Maßregelvollzug eingewiesenen Patienten insgesamt schwerer psychisch erkrankt und entsprechend behandlungsbedürftig sind.

Gut die Hälfte der durch suchtkranke Patienten (Paragraph 64 StGB) begangenen Delikte sind direkt der Beschaffungskriminalität zuzurechnen (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz [BtmG], Raub, Erpressung, Diebstahl); gut ein Drittel der im Rahmen einer Stichtagserhebung im Jahre 2001 erhobenen Delikte waren erhebliche Gewaltstraftaten. Sexualstraftaten machen nach wie vor einen geringen Anteil aus, wobei dieser Anteil bei den drogenabhängigen Forensik-Patienten erheblich geringer ist als bei den alkoholabhängigen.
 

Patienten ohne Aussicht auf erfolgreiche Therapie werden in den Justizvollzug zurückgeführt.

Bundesweite Erhebungen zeigen, dass weniger als ein Drittel der Patienten die Therapie im Maßregelvollzug erfolgreich durchlaufen und auf Bewährung entlassen werden. Hingegen ist festzustellen, dass bei immer mehr Patienten die Maßregel vorzeitig beendet wird, weil keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der Behandlung besteht. Diese Patienten werden größtenteils in die Justizvollzugsanstalten zurückgeführt. Der Anteil dieser so genannten „Erlediger“ steigt seit zehn Jahren deutlich an. Es wird jedoch auch aus anderen Gründen die Maßregel beendet, unter anderem nach Ablauf der Höchstfrist, bei Abschiebung etc.

Bedingungen für die Nachsorge erheblich verbessert.

Um zu verhindern, dass Patienten nach ihrer Entlassung rückfällig werden und Straftaten begehen, wurde von Praktikern und Wissenschaftlern immer wieder eine spezifisch forensisch-psychiatrische Nachsorge für die zur Bewährung entlassenen suchtkranken Rechtsbrecher gefordert. Im letzten Jahr hat das Land NRW die Voraussetzungen dafür geschaffen, an jeder Maßregelvollzugseinrichtung eine forensische Fachambulanz einzurichten. Hauptaufgabe dieser Fachambulanzen wird es sein, Deliktrückfälle zu verhindern. Dies kann durch eine gut vorbereitete, schrittweise vorgenommene Wiedereingliederung und durch die Kontinuität der Behandlung erreicht werden. Darüber hinaus werden die Fachambulanzen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass deliktfördernde – zum Beispiel negative personelle und soziale – Veränderungen rechtzeitig erkannt werden. Dies wird vor allem durch Kontrollen, aufsuchenden Kontakt und eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Justiz gewährleistet. Der zukünftige Träger der Forensik-Klinik in Duisburg hat in enger Abstimmung mit den Autoren ein „Konzept für die Nachsorge von Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug nach Paragraph 64 StGB in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt (wir haben darüber in FAKT Nr. 4 ausführlich berichtet).

Behandlung in der Forensik bedeutet aktiver Opferschutz.

Aus den beschriebenen Entwicklungen wird deutlich, dass die geplante Duisburger Klinik dringend benötigt wird. Durch eine effektive und innovative Behandlung kann sie entscheidend dazu beitragen, dass suchtkranke Rechtsbrecher zukünftig straffrei bleiben und ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben führen. Behandlung bedeutet in diesem Fall aktiver Opferschutz. Allerdings erfordern die aktuellen Entwicklungen auch, dass fehleingewiesene Patienten zeitnah in die Justizvollzugsanstalten zurückgeführt werden. Das führt nicht nur zur Entlastung der bestehenden Maßregelvollzugseinrichtungen, sondern verbessert auch die Therapiebedingungen für motivierte Patienten. Um den Therapieerfolg jedoch dauerhaft zu sichern, ist auch nach der (bedingten) Entlassung eine forensische Nachsorge unerlässlich.